Wir, die Mitarbeitenden der Fachstelle Erwachsenenschutz Winterthur Land, setzen uns im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Winterthur und Andelfingen (KESB) für eine persönliche und professionelle Führung von Beistandschaften ein. Je nach Auftrag beraten und betreuen wir Menschen in persönlichen, sozialen, administrativen und finanziellen Belangen. Diese Aufgaben nehmen wir im Interesse der betroffenen Person wahr und legen dabei grossen Wert auf Selbstbestimmung. Wir unterstützen unsere Klientinnen und Klienten in ihrem Bestreben, ein möglichst eigenständiges Leben zu führen.
Unsere Dienstleistungen erbringen wir für Erwachsene mit Wohnsitz in den politischen Gemeinden
Altikon, Brütten, Dägerlen, Dättlikon, Dinhard, Elgg, Ellikon, Elsau, Hagenbuch, Hettlingen, Neftenbach, Pfungen, Rickenbach, Schlatt, Seuzach, Turbenthal, Wiesendangen und Zell. Voraussetzung ist ein Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Bezirke Winterthur und Andelfingen.
Warum Erwachsenenschutz?
Wenn eine Person von einer geistigen Beeinträchtigung, einer psychischen Störung oder einem vergleichbaren Schwächezustand betroffen ist und die notwendige Unterstützung nicht bereits von Dritten erhält, kann die KESB eine Massnahme (Beistandschaft) anordnen. In diesem Fall ernennt die KESB eine Beistandsperson zur Führung dieser Massnahme sowie zur regelmässigen Berichterstattung.