Mögliche Aufgaben im Rahmen eines Auftrags der KESB

  • Begleitung und Beratung in persönlichen Belangen
  • Vertretung in administrativen Angelegenheiten, zum Beispiel bei Behörden
  • Einkommens- und/oder Vermögensverwaltung
  • Beraten und Begleiten bezüglich Gesundheitsfragen
  • Vertretung in sozialversicherungsrechtlichen Belangen und Klären von Ansprüchen
  • Mithilfe bei der Suche und Gestaltung von Wohn- und Arbeitsverhältnissen
  • Vertretung in Rechtsgeschäften, insbesondere bei Interessenkollisionen oder bei Handlungsunfähigkeit (Erbteilungen, Liegenschaftsgeschäfte u.a.m.)


Die Fachstelle Erwachsenenschutz Winterthur Land ist gemäss Art. 2 der Statuten keine Beratungs- und Betreuungsstelle für die persönliche Hilfe. Hierfür sind andere Stellen zuständig, siehe https://kesb-wa.ch/partnerorganisationen/gemeinden/